Quo vadis HCV-Entschädigung ??

Bekannter Weise sollen ja neue Besen gut kehren. Bezogen auf den geschäftsführenden Vorstand der DHG muss man aber feststellen, sie sind weder neu noch kehren sie bis dato besser.

 

So benötigte der Vorstand sage und schreibe 13 Wochen, um die auf der Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2016 vollmundig angekündigten Aktivitäten auf seiner ersten Vorstandssitzung Ende Januar zu beraten und Schwerpunktthemen für die laufende Amtsperiode festzulegen (siehe Homepage DHG). Neben Themen wie Regionalarbeit, Hämophilie im Alter, HIV-Hilfegesetz sowie medizinischen Themen verständigte man sich auch darauf, das Thema HCV-Entschädigung weiter zu verfolgen.

 

Worüber die Mitglieder allerdings nicht informiert wurden, ist die Entscheidung des Vorstands, die seit über 15 Jahren bestehende Arbeitsgruppe „HCV-Entschädigung der DHG“ aufzulösen und sich künftig selbst um dieses Thema zu kümmern. Mit dieser Entscheidung wurde denjenigen, nämlich Dr. Uwe Schlenkrich und meiner Person, die in der Vergangenheit im Wesentlichen die Aktivitäten geprägt und umgesetzt hatten, de facto der Stuhl vor die Tür gesetzt, da wohl unsere Sachkenntnis nicht mehr benötigt würde.

 

Allerdings wurden wir schon keine vier Wochen später vom Vorstand gebeten, eine Stellungnahme des BMG an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu bewerten und zu kommentieren. Dem Wunsch des Vorstands folgend – sich selbst der HCV-Thematik zu widmen – baten wir ihn, uns einen ersten Entwurf einer Stellungnahme zuzuleiten, die wir dann durchsehen und ggf. korrigieren und ergänzen würden. Da sich der Vorstand aber offensichtlich nicht in der Lage sah, einen solchen Entwurf zu erstellen und sich mit uns auf Augenhöhe abzustimmen, haben wir selbst eine Stellungnahme erarbeitet und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Wie sich der geschäftsführende Vorstand eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ vorstellt, wurde in einer E-Mail vom 23. März deutlich. Indem man pikanter Weise uns den „Schwarzen Peter“ zuschiebt und uns unterstellt, zu keiner konstruktiven Zusammenarbeit bereit zu sein. Darüber hinaus kündigte der geschäftsführende Vorstand an, uns künftig keine „Zuarbeiten“ mehr zukommen zu lassen und legte uns nahe, von der Inanspruchnahme der Geschäftsstelle abzusehen.

 

Dies ist eine völlig neue Qualität des Umganges mit langjährigen kritischen Mandatsträgern der DHG – de facto bestimmt der geschäftsführende Vorstand jetzt, wer die Geschäftsstelle als Dienstleister in Anspruch nehmen darf und wer nicht.

 

Übrigens hat es nach unserer Kenntnis der Vorstand bis zum heutigen Tage nicht geschafft, eine Stellungnahme zum Brief des BMG auf den Weg zu bringen.

 

Klaus Poek

Vertrauensmitglied der DHG-Region Berlin-Brandenburg

Stellv. Vertrauensratsvorsitzender